Voraussetzungen

Die Mediation ist geprägt durch:

  • Freiwilligkeit - Es gibt keinen Zwang der Teilnahme, jede Partei entscheidet aus freiem Willen, ob sie an der Mediation teilnimmt und kann die Mediation auch jederzeit beenden.
  • Eigenverantwortlichkeit - Die Parteien bestimmen selbst die Lösung des Konfliktes, es gibt keine Fremdbestimmung, wie z.B. durch ein gerichtliches Urteil.
  • Vertraulichkeit – Alle Beteiligten äußern sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten. Die Parteien und der Mediator verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
  • Fairness – der Mediator sorgt für einen fairen und respektvollen Umgang der Gesprächspartner miteinander
  • Ergebnisoffenheit – Das Mediationsverfahren ist offen für flexible und kreative Lösung, die die Interessen und Bedürfnisse der Parteien berücksichtigen.Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten.
  • Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators – Der Mediator ist nicht dem Interesse einer Partei verpflichtet, sondern unterstützt die Beteiligten bei der Suche nach einer Lösung des Problems.